ERSTATTUNGSFÄHIGKEIT DER "SONSTIGEN" WUNDAUFLAGEN

Sonstige Produkte zur Wundbehandlung, wie silberhaltige Wundauflagen, Kollagene und Wundgele, sind voraussichtlich bis zum 31.12.26 weiterhin erstattungsfähig.
Die Bundesregierung plant, die Übergangsfrist zu verlängern, um die Versorgung der Patienten sicherzustellen, während an einer langfristigen Neudefinition des Begriffs "Verbandsmittel" gearbeitet wird.

AKTUELLE SITUATION UND AUSBLICK

WICHTIGER HINWEIS

Die Änderungen sind Teil eine laufenden parlamentarischen Verfahrens, dessen Abschluss abgewartet werden muss. Die hier dargestellte Verlängerung basiert auf aktuellen politischen Entscheidungen und Anträgen, die in den kommenden Wochen verabschiedet werden sollen.